Denkzeichen zur Erinnerung
an die Ermordeten der NS-Militärjustiz
am Murellenberg, Berlin-Charlottenburg

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Spiegeltexte am Denkzeichen

Im Zweiten Weltkrieg wurden von Wehrmachtgerichten etwa 30.000 Todesurteile verhängt und etwa 20.000 Todesurteile vollstreckt, zunehmend wegen Fahnenflucht oder Zersetzung der Wehrkraft

Bundessozialgericht 1991



Die Wehrmacht und ihre Gerichte sollten dazu beitragen, den volkerrechtswidrigen Krieg zu führen.

Bundessozialgericht 1991



Die Anwendung der Höchststrafe, auch der Todesstrafe, wurde nicht mehr individuell durch Gerichte, sondern durch Fuhrererlaß generell als angemessen festgelegt.

Bundessozialgericht 1991



Die massenhafte Verhängung von Todesurteilen zielte auf allgemeine Abschreckung und sollte um jeden Preis von allen Soldaten auch gegenüber sinnlosen Befehlen unbedingten Gehorsam erzwingen und jegliche Abweichung und Verweigerung mit dem Tode bestrafen.

Bundessozialgericht 1991



Keiner der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter und Staatsanwalte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt; ebensowenig Richter der Sondergerichte und der Kriegsgerichte.

Bundesgerichtshof 1995



Die von der Wehrmachtjustiz wahrend des Zweiten Weltkriegs wegen Kriegsdienstverweigerung, Desertion/Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung verhängten Urteile waren unter Anlegung rechtsstaatlicher Wertmaßstäbe Unrecht.

Deutscher Bundestag 1997



Durch dieses Gesetz werden verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind, aufgehoben.

Gesetz zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile 1998



Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.

Artikel 4 (3), Artikel 5 (1) Grundgesetz 1949



Hier, auf dem Gelände der ehemaligen Wehrmachterschießungsstatte Ruhleben am Murellenberg, wurden zwischen August 1944 und April 1945 mehr als 230 Menschen, überwiegend Wehrmachtsangehörig, zumeist wegen Fahnenflucht oder Wehrkraftzersetzung erschossen.



Der Erschießungsplatz lässt sich heute nicht mehr exakt lokalisieren.



Wir sind immer dran vorbeimarschiert, wenn wir zum Schießplatz gelaufen sind. Da war so eine Art Kiesgrube. Ich glaube nicht, daß die heute noch existiert.

Zeitzeuge, 1992



Einmal mußten wir antreten. Auf einem Exekutionsplatz wurde dann einer hingerichtet. Wahrscheinlich ein Fahnenfluchtiger.

Zeitzeuge, 1992



Da war ein Pfahl mit 70-80 cm Durchmesser, übermannshohe und vollkommen zerfleddert, also da sind, Tausende sind da gestorben. Es hat täglich mehrmals geknallt. Ich habe es gezielt einmal gesehen.

Zeitzeuge, 1992



Ein Urteil wurde verlesen und drang in Bruchstücken zu mir hinüber Der Obergefreite ... Jahre alt ... wegen Fahnenflucht ... zum Tode ..., der Maat ... Jahre alt... gerichtet ... wegen Feigheit vor dem Feinde ... zum Tode durch Erschießen...

Zeitzeuge, 1994



Wir wurden dazu gezwungen, uns im Dreieck aufzustellen, und dann mußten wir zusehen, wie der arme Kerl da erschossen wurde.

Zeitzeuge, 1992

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